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Recht / Zivilrecht 
Mittwoch, 22.07.2026

Bestätigungsseite nach Kündigungsbutton darf keine Kündigungsalternativen bewerben

Der Bundesgerichtshof hat anlässlich eines im elektronischen Rechtsverkehr angebotenen Fitnessstudiovertrags über die Gestaltung einer Bestätigungsseite entschieden, auf die der Verbraucher nach Anklicken einer Kündigungsschaltfläche geleitet wird. Es verstößt gegen die verbraucherschützenden Vorgaben des § 312k BGB, wenn diese Bestätigungsseite nicht nur ein Formular zur Eingabe der für die Kündigung erforderlichen Angaben und eine Schaltfläche zur Bestätigung der Kündigung, sondern auch Informationen zu Kündigungsalternativen (z. B. das Pausierenlassen des Vertrags) enthält. Nach Auffassung der Richter diene die Bestätigungsseite allein der Erfassung der für die Kündigung erforderlichen Angaben und der Abgabe der Kündigungserklärung (Az. I ZR 200/25).

Im Urteilsfall bot ein Fitnessstudioanbieter auf seiner Website Verbrauchern den Abschluss kostenpflichtiger Verträge zur Nutzung seiner Fitnessstudios an. In der Fußzeile der Startseite stellte der Anbieter eine mit den Worten „Vertrag kündigen“ beschriftete Kündigungsschaltfläche bereit. Dort befanden sich das Kündigungsformular, die Bestätigungsschaltfläche und auch ein auffälliger Button mit der Aufschrift „Vertrag im Selfservice pausieren“. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sah in der Gestaltung der Bestätigungsseite einen Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben des § 312k BGB und klagte auf Unterlassung.

Der Bundesgerichtshof verurteilte den Fitnessstudioanbieter zur Unterlassung. Die Website des Anbieters entspreche nicht den Vorgaben des § 312k Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 3 BGB. Die Ausgestaltung der Bestätigungsseite sei in § 312k Abs. 2 Satz 3 BGB abschließend geregelt. Über die dort vorgesehenen Angaben (z. B. zur Art der Kündigung) einschließlich der Bestätigungsschaltfläche hinausgehende Angaben, Angebote oder Informationen dürfe die Bestätigungsseite nicht enthalten. Die Bestätigungsseite diene allein der Erfassung der für die Kündigung erforderlichen Angaben und der Abgabe der Kündigungserklärung.

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